Liebesbekundungen sind kein Graffiti

08.08.2005 | 13:22 Uhr | von Dominic

Sprayer aufgepasst:

Bloße Mitteilungen, Liebesbekundungen sowie politische Äußerungen oder Symbole gelten nicht als Graffiti.

Zitat: Berliner Polizei. Und die muss es ja schließlich wissen.

Das heißt übermannsgroße Herzchen, anti-CDU-Parolen sowie “Mitteilungen” an andere Sprayer werden nicht als Graffiti gewertet, wenn sie an Wände gesprüht werden.

Für die Richtigkeit der Aussage übernehme ich keinerlei Gewähr. Dies ist keine Rechtsberatung. Smiling

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