Liebesbekundungen sind kein Graffiti

08.08.2005 / von Dominic

Sprayer aufgepasst:

Bloße Mitteilungen, Liebesbekundungen sowie politische Äußerungen oder Symbole gelten nicht als Graffiti.

Zitat: Berliner Polizei. Und die muss es ja schließlich wissen.

Das heißt übermannsgroße Herzchen, anti-CDU-Parolen sowie “Mitteilungen” an andere Sprayer werden nicht als Graffiti gewertet, wenn sie an Wände gesprüht werden.

Für die Richtigkeit der Aussage übernehme ich keinerlei Gewähr. Dies ist keine Rechtsberatung. :)

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