Sprayer aufgepasst:
Bloße Mitteilungen, Liebesbekundungen sowie politische Äußerungen oder Symbole gelten nicht als Graffiti.
Zitat: Berliner Polizei. Und die muss es ja schließlich wissen.
Das heißt übermannsgroße Herzchen, anti-CDU-Parolen sowie “Mitteilungen” an andere Sprayer werden nicht als Graffiti gewertet, wenn sie an Wände gesprüht werden.
Für die Richtigkeit der Aussage übernehme ich keinerlei Gewähr. Dies ist keine Rechtsberatung. 

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